Teilzahlungen sind möglich, auch mehrmals im Kalenderjahr. Dabei ist zu beachten, dass bei einer konstanten Teilzahlung durch die grundsätzlich jährlich ansteigenden Umrechnungsfaktoren[1] von Jahr zu Jahr weniger Entgeltpunkte erworben werden, um den Rentenabschlag auszugleichen.
[1] S. Abschn. 2.2 und Abschn. 4.
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