Das Formular deckt die Standardfälle ab und rechnet mit den gesetzlichen Reisekostenpauschalen, z. B.

  • die zeitlich gestaffelten inländischen Verpflegungspauschalen,
  • die inländischen Kürzungspauschalen für Frühstück/Mittagessen/Abendessen,
  • die inländische Übernachtungspauschale,
  • die gesetzliche Kilometerpauschale von 0,30 EUR bei Benutzung eines arbeitnehmereigenen Pkw.

Es kann auch ein individueller Kilometersatz anstelle der gesetzlichen Kilometerpauschale von 0,30 EUR erfasst werden.

Bei einer Auslandsdienstreise können die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungen der Tabelle Auslandsreisepauschalen entnommen und händisch eingetragen werden. Wünschen Sie die automatische Eintragung der Auslandspauschalen, nutzen Sie stattdessen den Reisekostenrechner oder die Reisekostenabrechnung mit Excel.

Das Berechnungsformular ist als PDF aufgebaut, sodass es auch ausgedruckt und händisch ausgefüllt werden kann, insofern man auf die automatischen Berechnungen verzichten möchte.

Pro Abrechnung kann nur ein Reiseland abgerechnet werden. Möchten Sie eine Abrechnung für mehrere Länder erstellen, nutzen Sie hierfür die Reisekostenabrechnung mit Excel.

Im aktuellen Berechnungsformular sind folgende seit 2020 geltenden gesetzlichen Verpflegungspauschalen für Dienstreisen im Inland sowie die Kürzungsbeträge bei Mahlzeitengestellung hinterlegt:

Abwesenheitsdauer Pauschbetrag je Kalendertag (EUR)
24 Stunden 28,00 EUR
mehr als 8 Stunden 14,00 EUR
bis zu 8 Stunden - - -
An- und Abreisetag bei Übernachtung 14,00 EUR
Kürzungsbeträge bei Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber
für ein Frühstück 5,60 EUR
für ein Mittag-/Abendessen je 11,20 EUR

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge