Überblick

Das "regelmäßige Arbeitsentgelt" ist insbesondere für den Eintritt von Versicherungsfreiheit relevant. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind z. B. Arbeitnehmer versicherungsfrei, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Das regelmäßige Arbeitsentgelt ist auch maßgebend bei der Beurteilung, ob eine Beschäftigung ein Minijob ist oder im Übergangsbereich liegt.

Für die Prüfung der Versicherungspflicht ist somit nicht allein das Arbeitsentgelt maßgebend, es muss auch das Kriterium der Regelmäßigkeit erfüllen. Probleme bereitet häufig die Bewertung der Regelmäßigkeit von Einmalzahlungen oder Zuschlägen, da diese oft wiederkehrend, aber nicht unbedingt regelmäßig gezahlt werden.

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben Indizien festgelegt, nach denen ein Entgeltbestandteil zum regelmäßigen Arbeitsentgelt zählt. Im Beitrag werden die Grundlagen der Regelmäßigkeit erläutert sowie eine Auswahl besonders relevanter Entgeltbestandteile bewertet.

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Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Nach § 14 Abs. 1 SGB IV wird für den Bereich der Sozialversicherung definiert, welche Einnahmen aus einer Beschäftigung Arbeitsentgelt darstellen.

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