Um eignungsdiagnostische Verfahren transparent zu machen und ein gemeinsames Grundverständnis zwischen den beteiligten Personen zu gewinnen, wurde die deutsche Norm DIN 33430 für Verfahren zur berufsbezogenen Eignungsdiagnostik veröffentlicht.
Grundlegende Anforderungen für alle Verfahren im Rahmen der Eignungsdiagnostik sind die 4 Qualitätskriterien Validität, Reliabilität, Objektivität und Wirtschaftlichkeit. Diese Kriterien bedeuten im Einzelnen:
- Validität: Die eingesetzten Interventionen dienen der Bewertung der Eignung anhand vordefinierter Anforderungen
- Reliabilität: Das Verfahren ist zuverlässig, wenn es reproduzierbare und vergleichbare Ergebnisse liefert, die nicht zufälligen Schwankungen oder Messfehlern unterliegen.
- Objektivität: Das Verfahren ist objektiv, wenn es möglichst frei von Verzerrungen durch Vorurteile und sachfremde Kriterien ist. Andere Personen würden mit dem Verfahren zu annähernd gleichen Ergebnissen kommen.
- Wirtschaftlichkeit: Der Aufwand für die eingesetzten Verfahren steht in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den verfügbaren Ressourcen.
Die DIN 33430 sieht vor, dass eignungsdiagnostische Verfahren nachvollziehbar diesen Grundsätzen folgen. Das erfordert eine Dokumentation der folgenden Aspekte des Verfahrens:
Die an der Eignungsdiagnostik beteiligten Personen weisen nach, dass sie für diese Aufgabe hinreichend qualifiziert sind. Dazu stellt die DIN 33430 Mindestanforderungen an die Qualifizierung dar.
Personen können ihre Kenntnisse der Eignungsdiagnostik mit einer Prüfung nachweisen und erhalten eine Lizenz als verantwortliche Eignungsdiagnostiker oder als beteiligter Beobachter.