Kurzbeschreibung

Mit dieser interaktiven Tabelle ermitteln Sie für einen bestimmten Streitwert die Rechtsanwaltsgebühren als Wahlanwalt nach § 13 RVG.

Wichtige Hinweise

Angezeigt wird die Gebührentabelle nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (§ 13 RVG).

  • Die Gebühren errechnen sich aus dem jeweiligen Gegenstandswert.
  • Die Tabelle zeigt die aktuellen Gebühren in Euro an.
  • Es werden Gebühren von 0,1 bis 3,0 wiedergegeben.
  • Nach der Übergangsvorschrift des § 60 RVG ist die Vergütung nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung (zuletzt Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 zum 1.1.2021) erteilt oder der Rechtsanwalt vor diesem Zeitpunkt bestellt oder beigeordnet worden ist. Ist der Rechtsanwalt im Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Gesetzesänderung in derselben Angelegenheit bereits tätig, ist die Vergütung für das Verfahren über ein Rechtsmittel, das nach diesem Zeitpunkt eingelegt worden ist, nach neuem Recht zu berechnen.

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