Für die Fleischindustrie ist vor allem die starke Beschränkung von Fremdpersonaleinsatz relevant.

Seit dem 1.1.2021 sind in der Fleischindustrie Werkverträge und seit dem 1.4.2021 Leiharbeit verboten. Das Kerngeschäft der Fleischindustrie, die Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung darf nur noch von festangestellten Arbeitnehmern des Inhabers vorgenommen werden.

Diese Regelungen gelten nicht für Betriebe im Fleischerhandwerk mit weniger als 50 Beschäftigten.

Als weitere Ausnahme können auf Grundlage eines Tarifvertrags Auftragsspitzen in der Fleischverarbeitung durch Leiharbeit aufgefangen werden. Diese Ausnahmeregelung ist auf 3 Jahre befristet.

Arbeitgeber in der Fleischindustrie müssen den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit elektronisch und manipulationssicher aufzeichnen und aufbewahren; ausgenommen von dieser Regelung ist das Fleischerhandwerk.

Die Geldbußen werden bei Verstößen auf 30.000 Euro erhöht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge