Des Weiteren muss der Arbeitgeber unter den Voraussetzungen des § 5 ASiG Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben übertragen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker oder Sicherheitsmeister sein.[1] Ihre Aufgaben überschneiden sich zum Teil mit denen der Betriebsärzte, insbesondere in Hinblick auf die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers bei der Planung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln, bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie. Anders als beim Betriebsarzt liegt beim Sifa aber ein Schwerpunkt auf der sicherheitstechnischen Überprüfung von Anlagen, insbesondere vor deren Inbetriebnahme, der regelmäßigen Begehung und Untersuchung der Arbeitsstätten in Hinblick auf Mängel und Erarbeitung von Vorschlägen zur Verhütung von Arbeitsunfällen.

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