Der medizinische Arbeitsschutz ist Teil des technischen Arbeitsschutzes. Wegen seiner besonderen Bedeutung wird er jedoch häufig gleichberechtigt neben dem technischen Arbeitsschutz aufgeführt.

Wichtigste Vorschrift ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Der medizinische Arbeitsschutz berücksichtigt das Zusammenspiel von Arbeit und Beruf mit Gesundheit und Krankheit. Die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen sollen gefördert werden. Die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Begutachtung arbeits- und umweltbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten nimmt einen großen Teil des medizinischen Arbeitsschutzes ein. Arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen sollen verhindert werden. Auch die individuelle und betriebliche Gesundheitsberatung sowie die berufsfördernde Rehabilitation zählen zum medizinischen Arbeitsschutz. Der medizinische Arbeitsschutz wird durch Betriebsärzte und Arbeitsmediziner umgesetzt. Folgende Gesetze bzw. Verordnungen legen den Rahmen für die Tätigkeit der Arbeitsmediziner fest:

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