
Kurzbeschreibung
Übersicht über die Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden innerhalb eines Berufsausbildungsverhältnisses.
Vorbemerkung
Innerhalb eines Berufsausbildungsverhältnisses haben beide Vertragsparteien nicht nur Rechte sondern auch Pflichten. Diese ergeben sich aus §§ 13-16 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sowie aus den nach § 14 BBiG erlassenen Ausbildungsordnungen. Die nachstehende Übersicht gibt einen Überblick über die Pflichten von Ausbildenden und Auszubildenden.
Übersicht
- Dokument in Textverarbeitung übernehmen
Pflichten des Ausbildenden | Pflichten des Auszubildenden |
Ärztliche Untersuchung Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie eine ärztliche Bescheinigung (max. 14 Monate alt) vorlegen. Ein Jahr nach Aufnahme dieser Beschäftigung ist eine ärztliche Bescheinigung über eine Nachuntersuchung nötig. Hierauf soll der Arbeitgeber nach 9 Monaten hinweisen. |
Ärztliche Untersuchung Für jugendliche Berufseinsteiger ist eine ärztliche Untersuchung nach dem JArbSchG verpflichtend. Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung hat der Jugendliche eine Bescheinigung über eine erfolgte Nachuntersuchung vorzulegen. |
Aufsichtpflicht Der Ausbildende ist verpflichtet, minderjährige Auszubildende während der betrieblichen Ausbildung zu beaufsichtigen. |
Ausbildungsnachweisführung Der Auszubildende ist verpflichtet, die vorgeschriebenen Ausbildungsnachweise ordnungsgemäß schriftlich oder elektronisch zu führen und regelmäßig vorzulegen. |
Ausbildungsnachweise Der Ausbildende hat Auszubildende zum Führen der Ausbildungsnachweise anzuhalten und diese regelmäßig durchzusehen. Den Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis am Arbeitsplatz zu führen. |
Benachrichtigungspflicht Der Auszubildende ist verpflichtet, bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung, vom Berufsschulunterricht oder von sonstigen Ausbildungsveranstaltungen dem Ausbildenden unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben und ihm bei Krankheit oder Unfall spätestens am 3. Tag eine ärztliche Bescheinigung zuzuleiten. |
Ausbildungspflicht Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen planmäßig zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich sind. |
Einhaltung der Ordnung Der Auszubildende hat die für die Ausbildungsstätte geltenden Ordnungsvorschriften zu beachten. |
Benennung weisungsberechtigter Personen Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden die weisungsberechtigten Personen bekanntzumachen. |
Erholungspflicht Der Auszubildende ist verpflichtet, während des Urlaubs jede dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit zu unterlassen. |
Bereitstellung der Ausbildungsmittel Der Ausbildende hat dem Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausübung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind. |
Geheimhaltungspflicht Der Auszubildende ist verpflichtet, über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. |
Berufsausbildungsvertrag Spätestens vor Beginn der Berufsausbildung muss ein schriftlicher Berufsausbildungsvertrag geschlossen werden. |
Lernpflicht Der Auszubildende hat sich zu bemühen, die Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen zu erwerben, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind. |
Freistellung für Berufsschulunterricht Der Ausbildende muss den Auszubildenden zum Besuch der Berufsschule anhalten und ihn dafür freistellen. |
Pflegliche Behandlung der Ausbildungsmittel Der Auszubildende hat die ihm zur Verfügung gestellten Ausbildungsmittel und sonstigen Einrichtungen der Ausbildungsstätte pfleglich zu behandeln. |
Freistellung für außerbetriebliche Ausbildung Der Ausbildende ist verpflichtet, den Auszubildenden für die vereinbarten Ausbildungszeiten außerhalb der Ausbildungsstätte freizustellen. |
Sorgfältige Ausführung von Aufgaben Der Auszubildende hat die Aufgaben, die ihm im Rahmen einer zweckgebundenen Berufsausbildung aufgetragen werden, sorgfältig zu verrichten. |
Freistellung für Prüfungen Der Ausbildende hat den Auszubildenden rechtzeitig zu den angesetzten Zwischen-, Abschluss- und Wiederholungsprüfungen anzumelden und für die Teilnahme freizustellen. |
Teilnahme am Berufsschulunterricht Der Auszubildende hat die Pflicht, am Berufsschulunterricht teilzunehmen und sich aktiv um den Erwerb der dargebotenen Lernstoffe zu bemühen. |
Urlaubsgewährung Der Ausbildende ist verpflichtet, dem Auszubildenden einen möglichst zusammenhängenden Urlaub nach Maßgabe der gesetzlichen bzw. tariflichen Bestimmungen zu gewähren. |
Teilnahme an außerbetrieblicher Ausbildung Der Auszubildende ist verpflichtet, an den im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte teilzunehmen. |
Vergütungspflicht Der Ausbildende hat dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zu zahlen. |
Teilnahme an Prüfungen Der Auszubildende hat die Pflicht, an den durch die Ausbildungsor... |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich Haufe Personal Office Platin 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen