Durch Lüftung wird dafür gesorgt, dass in ihrer Qualität beeinträchtigte Luft am Arbeitsplatz durch frische Außenluft ausgetauscht wird. Unter Beeinträchtigungen der Luft am Arbeitsplatz werden dabei verstanden:

  • Feuchtelasten, z. B. durch Wasserdampfabgabe der im Raum befindlichen Personen oder durch ablaufende Arbeitsprozesse;
  • Wärmelasten, z. B. durch Geräte und Anlagen, Sonneneinstrahlung, Beleuchtungsanlagen oder Personen;
  • Stofflasten.

Unter Stofflasten werden nach ASR A3.6 Stoffe verstanden, die in der Raumluft auftreten können und deren Zusammensetzung verändern, z. B.

  • CO2 und Geruchsstoffe, die durch anwesende Personen eingebracht werden,
  • Emissionen aus Bauprodukten oder Einrichtungsgegenständen (flüchtige organische Stoffe, Fasern, Geruchsstoffe),
  • Schimmelsporen bei Schimmelbefall,
  • Radon, das in einigen Gebieten Deutschlands natürlicherweise aus dem Untergrund in Gebäude eindringen kann.

Grundsätzlich sollen diese Lasten unter Arbeitsschutzgesichtspunkten möglichst gering gehalten werden oder quellennah abgeführt werden. Die Raumlüftung sorgt dafür, dass verbliebene Lasten Wohlbefinden und Gesundheit der Beschäftigten nicht dauerhaft beeinträchtigen. Für CO2 (als Stofflast in Räumen mit hoher Personendichte) und Feuchtelasten weist die ASR A3.6 Grenzwerte aus. In der Regel wird dabei davon ausgegangen, dass die außerhalb eines Gebäudes zur Verfügung stehende Außenluft gesundheitlich zuträgliche Atemluft ist und zur Luftverbesserung im Innenraum geeignet ist. Sollte es im Einzelfall vorkommen, dass die Außenluft die entsprechende Qualität nicht hat, weil sie z. B. durch starke Verkehrsimmissionen oder Fortluft aus Absaug- oder Lüftungseinrichtungen benachbarter Gebäude oder Bereiche belastet ist, muss durch entsprechende Maßnahmen für eine einwandfreie Frischluftzufuhr gesorgt werden, z. B. durch Änderung in der Luftführung oder Beseitigung von Emissionsquellen. Die meisten Arbeitsstätten werden nach wie vor frei belüftet, d. h. der Austausch von Innen- und Außenluft vollzieht sich ohne anlagentechnische Unterstützung über Fenster, Türen, Lüftungsöffnungen, -schächte u. Ä. Die ASR A3.6 gibt dazu Mindestöffnungsflächen für unterschiedliche Raumanordnungen und kontinuierliche bzw, Stoßlüftung vor, wobei bei hohen Lasten (s. o.) unter Umständen mehr Lüftungsmöglichkeiten erforderlich sind.

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