Die Gesamtkosten des Rauchens für die Gesellschaft sind schwer zu beziffern und nur beschränkt aussagefähig, weil Kosten und Einnahmen an unterschiedlichen Stellen im System anfallen. Erkennbar ist, dass die durch Rauchen verursachten Krankheitskosten (inklusive Arbeitsausfall, Frühverrentung usw.) deutlich über den Einnahmen durch die Tabaksteuer liegen. Schwer bezifferbar und oft wenig seriös wird es, wenn die statistisch durch den früheren Tod von Rauchern "gesparten" Rentenbezugsjahre berücksichtigt werden.

Auch auf den einzelnen Betrieb bezogen können die Folgen des Rauchverhaltens nur schwer eingeschätzt werden. Zwar geht durch Raucherpausen, erst recht wenn sie mit weiteren Wegen verbunden sind, Arbeitszeit verloren. Allerdings ist nachvollziehbar, dass kurze Pausen verbunden mit Bewegung und einem Ortswechsel durchaus geeignet sind, die Leistungsfähigkeit wieder anzuheben. Außerdem können sie zum Teil im Sinne des Arbeitgebers genutzt werden (interne Kommunikation). Zudem sind auch nichtrauchende Beschäftigte am Arbeitsplatz nicht durchgehend gleich produktiv.

Maßnahmen zur Verringerung des Tabakkonsums im Betrieb dienen nicht nur dazu, die Pflicht zum Nichtraucherschutz vollständig umzusetzen. Sie rechtfertigen sich v. a. unter dem Aspekt, langfristig etwas für den persönlichen Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu tun, um so ihre Arbeits- und Leistungsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern.

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