Nachdem die WHO in ihrer Verfassung Gesundheit sehr allgemein definiert, in der Ottawa-Charta bereits den Begriff Gesundheitsförderung nennt und auf die Arbeitswelt und Arbeitsbedingungen eingeht, werden diese Inhalte in der Luxemburger Deklaration der EU weiter präzisiert. Die Luxemburger Deklaration der EU für betriebliche Gesundheitsförderung ist eine Erklärung der Mitglieder des Europäischen Netzwerkes für betriebliche Gesundheitsförderung, die 1997 anlässlich ihres Treffens in Luxemburg zu den Zielen und Inhalten betrieblicher Gesundheitsförderung verabschiedet wurde.

Grundlage des Europäischen Netzwerkes für betriebliche Gesundheitsförderung ist zum einen die EG-Rahmen-Richtlinie 89/391/EWG und die wachsende Bedeutung des Arbeitsplatzes als Handlungsfeld der öffentlichen Gesundheit. Die EG-Richtlinie von 1989 hat die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zum Ziel. Sie bildet die Grundlage für nationale Gesetze und letztlich auch für die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF), obwohl dies explizit nicht genannt wird. Die empfohlenen Maßnahmen der Richtlinie finden sich sinngemäß in der Luxemburger Deklaration wieder. Dort wird BGF als eine moderne Unternehmensstrategie gesehen, die darauf abzielt,

  • die Arbeitsorganisation und die Arbeitsbedingungen zu verbessern,
  • die Mitarbeiterbeteiligung zu fördern,
  • die persönlichen Kompetenzen zu stärken,
  • Krankheiten am Arbeitsplatz vorzubeugen,
  • Gesundheitspotenziale zu stärken,
  • das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern.[1]

BGF soll aber nicht nur auf das Verhalten der Beschäftigten und die Arbeitssituation Einfluss nehmen, sondern auch auf die Unternehmensgrundsätze und -leitlinien sowie auf Führungsgrundsätze. Mitarbeiter sollen als Erfolgs- und nicht als Kostenfaktor gesehen werden. Sie sollen an Entscheidungen beteiligt und so zur Übernahme von Verantwortung ermutigt werden. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Anforderungen und Fähigkeiten besteht, Beschäftigte auf ihre Arbeit Einfluss nehmen können und sie (soziale) Unterstützung erhalten.

Der Erfolg der BGF hängt maßgeblich von 4 Leitlinien ab:

  1. Die gesamte Belegschaft muss einbezogen werden (Partizipation).
  2. BGF muss bei allen wichtigen Entscheidungen und in allen Unternehmensbereichen berücksichtigt werden (Integration).
  3. Alle Maßnahmen und Programme müssen systematisch durchgeführt werden: Bedarfsanalyse, Prioritätensetzung, Planung, Ausführung, kontinuierliche Kontrolle und Bewertung der Ergebnisse (Projektmanagement).
  4. BGF beinhaltet sowohl verhaltens- als auch verhältnisorientierte Maßnahmen. Sie verbindet den Ansatz der Risikoreduktion mit dem des Ausbaus von Schutzfaktoren und Gesundheitspotenzialen (Ganzheitlichkeit).

BGF wird nicht als Gegenpart zum Arbeitsschutz gesehen, sondern vielmehr als Ergänzung. Während für Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes eine gesetzliche Grundlage existiert, gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf die Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Allerdings lassen sich aus den gesetzlichen Grundlagen wichtige Anhaltspunkte für die Ausgestaltung der BGF bzw. des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) ableiten.

[1] European Network of Workside Health Promotion (ENWPH): Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung in der Europäischen Union, 2007.

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