Überblick

Akteure in der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement BGM) sind zunehmend angehalten, die geplanten Maßnahmen hinsichtlich ihrer Qualität zu überprüfen, die Ergebnisse offenzulegen und gegebenenfalls vor Auftraggebern zu rechtfertigen. Unter anderem wenn es darum geht, eine Refinanzierung durch Krankenkassen zu erreichen oder mögliche Steuermodelle, wie beispielsweise den Freibetrag von 600 EUR gemäß § 3 Nr. 34 EStG, zu nutzen, ist es zwingend erforderlich, Maßnahmen nach den in §§ 20 und 20b SGB V definierten Anforderungen hinsichtlich Qualität, Zielgerichtetheit und Zweckbindung nach zu planen.

Während solche bereits definierten Anforderungen relativ unkompliziert in der Planung und Konzepterstellung berücksichtigt werden können, stehen Unternehmen und Dienstleister vor der Herausforderung, die Qualität vom Papier nun in der Praxis umzusetzen, zu sichern und aus den Überprüfungen für die weitere Maßnahmengestaltung zu lernen.

Ein systematisch und prozessorientiert aufgebautes Konzept ist die Grundlage für den Erfolg eines BGM. Wie lässt sich nun in solch einem Konzept die geforderte Qualität sicherstellen? Und wie können verantwortliche Personen frühzeitig Abweichungen in der Durchführung oder aber veränderte Rahmenbedingungen, die die geforderte Qualität gefährden, erkennen, um entsprechende Anpassungen vorzunehmen?

In diesem Artikel werden allgemeine Grundlagen für ein qualitätsgesichertes Konzept dargestellt und dann im Speziellen der Qualitätszirkel als ein mögliches Instrument zur Einhaltung und Sicherstellung des geforderten beziehungsweise festgelegten Qualitätsstandards betrachtet.

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