Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung kann im Betrieb der Ausgangspunkt für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess sein, wie man ihn z. B. auch aus dem PDCA-Zyklus kennt. Aus einer vielleicht unangenehmen und lästigen Pflichtaufgabe wird so ein nützliches Instrument zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Produktivität. Die Evaluation hat im Ablauf der Gefährdungsbeurteilung daher einen wichtigen Platz, weil sie Auskunft darüber geben kann, wo Maßnahmen bereits wirken und Prozesse gut laufen und wo noch Optimierungsbedarf besteht.

Abb. 2: Wirksamkeitsüberprüfung als Ausgangspunkt für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess

Wird die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Gesundheit der Mitarbeiter – die schließlich häufig die wichtigste Ressource eines Unternehmens darstellen – ernst genommen, sollte psychischen Belastungen nicht nur anlässlich der Gefährdungsbeurteilung Aufmerksamkeit zukommen. Im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses lohnt es sich, das Thema dauerhaft auf die Agenda zu setzen. Das hat nicht nur den direkten Effekt der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Gesundheit der Mitarbeiter, sondern auch den indirekten der erhöhten Loyalität und des verstärkten Engagements der Belegschaft.

Eine fortlaufende Arbeit an der Verbesserung der Struktur- und Prozessqualität des betrieblichen Gesundheitsmanagements ist sinnvoll. Empfehlenswert ist es, dauerhafte Strukturen einzurichten, die gut mit anderen Akteuren im Betrieb vernetzt sind. Neben dem Arbeitsschutzausschuss sollte auch dauerhaft ein Steuerungskreis Gesundheit existieren. Diese Ausschüsse und Arbeitskreise sollten miteinander in Kontakt stehen und natürlich auch einen engen Kontakt zur Geschäftsführung und Mitarbeitervertretung halten.

Der Steuerungskreis Gesundheit setzt sich i. Allg. zusammen aus Vertretern der Geschäftsführung oder Leitung (oft vertreten durch die Personalabteilung), Vertretern der Belegschaft (Betriebs- oder Personalrat, Mitarbeitervertretung) sowie internen Experten und Interessierten (Betriebsärztlicher Dienst, Schwerbehindertenbeauftragte, Arbeitssicherheitsbeauftragte usw.). Der Steuerungskreis plant und überwacht alle Aktivitäten des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Psychische Belastungen der Belegschaft berühren alle Bereiche und Abläufe eines Unternehmens. Sie lassen sich nicht als Thema abgrenzen, welches lediglich in die Zuständigkeit des Steuerungskreises Gesundheit fällt. Gerade dieses Thema hat Verbindungen zu anderen Management-gesteuerten Bereichen im Betrieb: Personalpolitik, Qualifizierung, Produktivität, Führung und Unternehmenskultur, Arbeitsprozesse, -mittel und -zeiten, Qualitätsmanagement, Vereinbarkeit von Beruf und Familie usw. Es gibt auch viele Berührungspunkte mit anderen personalbezogenen Projekten: Vereinbarkeit von Beruf und Familie, betriebliches Eingliederungsmanagement, Arbeitsschutz, Gesundheitsförderung. Daher eignet sich das Thema der psychischen Belastung als guter Ausgangspunkt, um alle internen Prozesse einer dauernden Qualitätsverbesserung zu unterziehen.

Auch die Ergebnisqualität kann fortlaufend verbessert werden. Dazu werden wiederkehrende Erfolgsmessungen benötigt. Geeignete Zielgrößen sind nicht nur der Abbau von Belastungsfaktoren, sondern z. B. auch die Verbesserung der Zufriedenheit und Gesundheit der Mitarbeiterschaft. Auch Teilnahmequoten an Veranstaltungen des Gesundheitsmanagements können als Messgröße herangezogen werden. Je nach Interessen und Zielsetzung können hier noch viele Zielgrößen zusätzlich gewählt werden.

Hier unterscheidet sich die dauerhafte Qualitätsverbesserung von der Wirksamkeitskontrolle, die für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gefordert wird. Im Arbeitsschutzgesetz wird bezüglich der Gefährdungsbeurteilung lediglich verlangt, dass erkannte Belastungsfaktoren verringert werden. Die Auswirkungen auf die Belegschaft, also die tatsächliche Veränderung des Gesundheitszustands und des Wohlbefindens oder Veränderungen bei Produktivität oder Loyalität, müssen nicht überprüft werden.

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