Zu den gesetzlichen Vorgaben bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gehört die Überprüfung der Wirksamkeit der durchgeführten Maßnahmen. Darüber hinaus sollten Unternehmen aber auch eigene Auswertungen des Prozesses und der Maßnahmen vornehmen, um weitere Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren. Die Evaluation kann sich auf das betriebliche Gesundheitsmanagementsystem oder auf spezifische Maßnahmen, die aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet wurden, beziehen. Das systematische Vorgehen auf der Basis von Auswertungen zur Wirksamkeit ist einer der entscheidenden Erfolgsfaktoren des gesamten betrieblichen Gesundheitsmanagements.

 
Hinweis

Arbeitsschutzgesetz fordert Wirksamkeitsüberprüfung

"Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben."[1]

Dabei können durchaus unterschiedliche Aspekte betrachtet werden – entweder gemeinsam oder nacheinander:

  • Verringerung der psychischen Belastungsfaktoren (Verbesserung der Arbeitsbedingungen),
  • Aufbau von zusätzlichen Ressourcen als Gegengewicht zu Belastungsfaktoren,
  • Verbesserung der Gesundheit und des Wohlbefindens der Belegschaft,
  • Qualitätssicherung und -verbesserung des Gesamtprozesses der Gefährdungsbeurteilung,
  • betriebswirtschaftliche Effekte, z. B. Verminderung von Fehlzeiten, Verringerung der Fehlerzahl, Verbesserung der Produktivität, Verringerung der Fluktuation.

Wenn das erste Mal eine systematische Evaluation der Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird, ist es sinnvoll, ein System zu verwenden, das auch mit anderen Management- oder Qualitätsmanagementsystemen im Unternehmen vereinbar ist, z. B. die Balanced Scorecard oder das EFQM-System. Allerdings ist es gerade bei Maßnahmen, die dem Abbau psychischer Belastung dienen, nicht einfach herauszufinden, welche Effekte durch einzelne Maßnahmen bewirkt wurden. Die Qualitätssicherung in diesem Bereich wird zunehmend an Bedeutung gewinnen, damit die Wirkungen der Maßnahmen hinsichtlich Effektivität und Effizienz auch belegt werden können.

Grundsätzlich kann man 4 Ebenen der Qualität im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention unterscheiden:

  1. Planungsqualität: Wurden bestehende Probleme analysiert? Existiert eine ausformulierte Strategie zu den Zielen und deren Erreichung?
  2. Strukturqualität: Wurden die notwendigen internen Strukturen geschaffen, um das Thema der psychischen Belastung am Arbeitsplatz dauerhaft gut zu bearbeiten?
  3. Prozessqualität: Gibt es Ablaufplanungen, die dafür sorgen, dass die Prozesse bei der Gefährdungsbeurteilung reibungslos laufen? Ist das Thema der psychischen Belastung in andere betriebliche Prozesse, z. B. die Balanced Scorecard oder das Qualitätsmanagementsystem integriert?
  4. Ergebnisqualität: Wie gut werden die angestrebten Ziele erreicht, z. B. bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, des Gesundheitszustandes und Wohlbefindens der Mitarbeiter und der Akzeptanz der Maßnahmen? Lassen sich auch betriebswirtschaftliche Erfolge nachweisen?

Abb. 1: Qualitätsdimensionen nach dem Public Health Action Cycle[2]

Die Art der Evaluation hängt ab von der grundsätzlichen Fragestellung und vom Zeitpunkt der Überprüfung. So lassen sich prinzipiell 3 verschiedene Formen der Evaluation unterscheiden:

  1. Prospektive Evaluation: Diese Form der Überprüfung hat einen vorausschauenden Charakter. Planungen, Umstrukturierungen und Entscheidungen werden auf mögliche psychische Belastungen hin abgeklopft, noch bevor sie umgesetzt werden. Diese vorausschauende Überprüfung kann dann in eine prozessbegleitende Struktur- und Prozessevaluation übergehen.
  2. Prozessbegleitende Evaluation: Diese Form der Auswertung findet begleitend zur Durchführung von Maßnahmen statt. Es werden regelmäßig Zwischenergebnisse erhoben mit dem Ziel, die laufenden Maßnahmen zu optimieren.
  3. Ergebnisorientierte Evaluation: Bei dieser Form findet die Auswertung erst nach Abschluss einer Maßnahme oder des gesamten Prozesses statt. Die Evaluation kann sich auf die Planung, die Durchführung oder die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen oder des gesamten Prozesses beziehen.
 
Evaluationstyp Prospektive Evaluation Prozessbegleitende Evaluation Ergebnis-Evaluation
Ziel Prüfung von geplanten Maßnahmen mit Blick auf Ziel, Prozess und Ressourcen Überprüfung des BGM-Prozesses bzw. seiner Teile Überprüfung der Resultate
Zeitpunkt Vor der Implementierung von Maßnahmen Konstante Begleitung des BGM Steht am Ende einer Maßnahme, eines Projektes bzw. eines BGM-Kreislaufs
Methoden (Beispiele)
  • Workshop
  • Experteninterview
Balanced Score Card (BSC)
  • Fragebögen
  • Interviews

Tab. 1: Arten der Evaluation[3]

Die Evaluation hilft, Antworten auf folgende Fragen zu finden:

  • Welche Maßnah...

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