Unterstützung können Unternehmen bei Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern erhalten. Beide sind durch das Sozialgesetzbuch verpflichtet, im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz tätig zu werden. Sie können Firmen finanziell oder auch mit fachlichem Rat bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der abgeleiteten Maßnahmen unterstützen. Viele Krankenkassen arbeiten auch mit Experten zusammen, die sie bei Bedarf vermitteln können.

Seit dem Frühjahr 2017 wurden infolge des Präventionsgesetzes die Regionalen Koordinierungsstellen für Betriebliche Gesundheitsförderung eingerichtet. Diese Koordinierungsstellen sind kassenübergreifende Beratungs- und Informationsportale für kleine und mittelständische Unternehmen. Der Zugang zu diesem Beratungsangebot erfolgt für die Unternehmen über die Website www.bgf-koordinierungsstelle.de.

Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung ergibt sich aus dem Steuerrecht. Nach § 3 Nr. 34 EStG können Betriebe bis zu 600 EUR pro Mitarbeiter und Jahr für Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements steuerlich absetzen. Es können Maßnahmen steuerlich gefördert werden, die dem "Leitfaden Prävention" des Spitzenverbandes der deutschen Krankenkassen entsprechen.

Daneben sind noch zahlreiche Anbieter von Dienstleistungen für Firmen am Markt. Sie bieten teilweise ein sehr breites Spektrum an – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Umsetzung von Maßnahmen. Andere Dienstleister sind stark spezialisiert; sie bieten z. B. nur die Gefährdungsbeurteilung mithilfe eines bestimmten Verfahrens oder nur einzelne Maßnahmen an. Bei der Inanspruchnahme externer Dienstleister und Experten ist es immer empfehlenswert, auf deren Qualifikation und Erfahrung zu achten.

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