Nach dem Arbeitsschutzgesetz sind die Unternehmen verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung der Arbeitsplätze vorzunehmen.
Hierzu sollte eine Arbeitsplatzanalyse durchgeführt werden (vgl. Abschnitt 5) unter Berücksichtigung ungünstiger Arbeitsbedingungen, wie Lärm, Schadstoffe usw.
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