Das betriebliche Eingliederungsmanagement besteht aus folgenden Schritten:

  • Erstgespräch
  • Besprechung der Situation
  • Erstellen eines Maßnahmenplans
  • Umsetzen der Maßnahmen
  • Evaluierung der Maßnahmen

Im Einzelnen bedeutet das:

Erstgespräch

Das Erstgespräch findet durch telefonischen, schriftlichen oder mündlichen Kontakt mit dem Mitarbeiter statt. In dem Gespräch wird der Mitarbeiter über das betriebliche Eingliederungsmanagement im Unternehmen informiert und erklärt, welche Möglichkeiten zur Verfügung stehen. Je nachdem ob der Mitarbeiter Interesse am betrieblichen Eingliederungsmanagement hat, wird ein Gesprächstermin vereinbart. Wenn der Mitarbeiter das betriebliche Eingliederungsmanagement ablehnt, sollte dies unbedingt dokumentiert und in der Personalakte erfasst werden.

 
Hinweis

Vertrauen des Mitarbeiters gewinnen

Wichtig ist, dass der Mitarbeiter seinem Ansprechpartner vertraut.

Im persönlichen Gespräch, welches üblicherweise zwischen Mitarbeiter, direktem Vorgesetzten und der für das betriebliche Eingliederungsmanagement zuständigen Person stattfindet, wird besprochen

  • welche Ursachen die Erkrankung hat,
  • welche Auswirkungen sie auf den Betrieb und Arbeitsplatz hat,
  • welche Einschränkungen seitens des Mitarbeiters vorhanden sind,
  • welche Ziele der Mitarbeiter verfolgt,
  • wie der Mitarbeiter eingesetzt werden könnte.

Wenn der Mitarbeiter dem betrieblichen Eingliederungsmanagement zustimmt, wird ein nächster Termin vereinbart.

Besprechung der Situation

Basierend auf den Informationen des Erstgesprächs wird festgelegt, wie die betriebliche Eingliederung erfolgen soll und wie das Unternehmen den Mitarbeiter unterstützen kann. Inhalt ist:

  • Profil des Mitarbeiters in Bezug auf seine Qualifikation, Potenziale, Gesundheit und persönlichen Ziele.
  • Angebot des Unternehmens wie bspw. stufenweise Wiedereingliederung, Qualifizierungsmaßnahmen, Veränderung der Arbeitszeit, des Arbeitsplatzes, der Arbeitsumgebung oder Arbeitsversuche.

Erstellen eines Maßnahmenplans

Der Maßnahmenplan ist die Grundlage, auf der das betriebliche Eingliederungsmanagement stattfindet, und muss von allen Beteiligten akzeptiert und getragen werden. Im Maßnahmenplan wird festgelegt, wer was bis wann macht. Die Umsetzbarkeit muss garantiert sein.

Umsetzen der Maßnahmen

Die vereinbarten Maßnahmen werden dann in der Praxis umgesetzt. Es wird dokumentiert, inwieweit die Umsetzung möglich ist und welche Resultate erzielt worden sind. Sollte es Probleme bei der Umsetzung geben, sind diese zu besprechen und neue, modifizierte Maßnahmen festzulegen.

Evaluierung der Maßnahmen

  • Die Ergebnisse aus dem Maßnahmenplan werden ausgewertet und überlegt, inwieweit das Unternehmen sein Konzept optimal ausgerichtet hat. In einem Abschlussgespräch mit dem Mitarbeiter und seinem direkten Vorgesetzten kann geklärt werden, was ihm besonders geholfen hat und wo er Probleme hatte in der Umsetzung. Danach sollte die Dauer und Häufigkeit der Krankheitszeiten vom betroffenen Mitarbeiter besonders beachtet werden, um so möglicherweise schnell reagieren zu können.

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