Um dem Mitarbeiter zu signalisieren, dass die Krankheitszeiten nicht einfach so akzeptiert werden, haben sich die Maßnahmen:

  • Anruf am ersten oder zweiten Krankheitstag,
  • Fehlzeitenschreiben oder Genesungsgruß,
  • Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag,
  • Einschaltung des medizinischen Dienstes,
  • Untersuchung durch den Betriebsarzt

bewährt. Bei dem Verdacht, dass ein Mitarbeiter in Wirklichkeit gar nicht arbeitsunfähig ist, scheuen Sie sich nicht, das Kontrollrepertoire einzusetzen. Lassen Sie sich vom Mitarbeiter telefonisch sein Einverständnis geben, dass bei wichtigen geschäftlichen Rückfragen zu Hause angerufen werden darf. Sie vermitteln dem Mitarbeiter so das Gefühl, dass Sie a) an ihn denken, b) ihn brauchen und c) sich ein eigenes Bild von seiner Erkrankung machen wollen.

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