Das Probearbeitsverhältnis und die Probezeitvereinbarung dienen dem wechselseitigen näheren Kennenlernen in der Anfangsphase eines neu begründeten Arbeitsverhältnisses. Auf der einen Seite soll der Arbeitgeber die Gelegenheit erhalten, die fachliche und persönliche Eignung des Arbeitnehmers in der täglichen Praxis zu erproben. Auf der anderen Seite kann der Arbeitnehmer die Verhältnisse an seinem neuen Arbeitsplatz kennenlernen und prüfen, ob ihm die Arbeitsbedingungen bei seinem neuen Arbeitgeber zusagen.

Im Zentrum der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen steht deshalb die Frage nach einer möglichst einfachen und schnellen Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Fall, dass die eine oder andere Partei mit dem Ergebnis der Erprobungsphase nicht zufrieden ist.

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