4.1 Wechselrecht

Ein Wechselrecht vom Normal- in den Basistarif haben privat Versicherte, die ab 2009 eine Privatversicherung abgeschlossen hatten. Auch hier ist der Höchstbeitrag auf den der gesetzlichen Krankenkassen begrenzt. Sollte ein Versicherter im Basistarif durch diesen Beitrag hilfebedürftig werden, ist der Beitrag zu halbieren. Würde auch dieser halbe Beitrag zur Hilfebedürftigkeit führen, übernimmt der Träger der Grundsicherung bzw. der Sozialhilfe den Restbetrag.

4.2 Nichtversicherte

Im Basistarif müssen u. a. auch Nichtversicherte[1] aufgenommen werden, die nicht gesetzlich krankenversicherungspflichtig sind.

Eine Ablehnung des Antrags wegen Vorerkrankungen ist nicht zulässig, Risikozuschläge dürfen nicht verlangt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge