Sachverhalt

Ein Arbeitgeber gewährt seinem Mitarbeiter unbezahlten Urlaub für 6 Monate. In diese Zeit fallen mehrere Feiertage.

Erwirbt der Mitarbeiter für diese Tage Anspruch auf Zahlung von Feiertagsvergütung?

Ergebnis

Es besteht kein Anspruch auf Feiertagsvergütung. Nach § 2 Abs. 1 EFZG entsteht nur dann ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Arbeitszeit, die (nur) infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt. Hier fällt die Arbeitszeit aber bereits wegen der unbezahlten Freistellungsvereinbarung aus.

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