Sachverhalt

Ein eingeschriebener Student übt ab 1.4. eine unbefristete Beschäftigung an 24 Stunden wöchentlich aus. Davon arbeitet er von montags bis donnerstags jeweils am Vormittag 4 Stunden. Die verbleibenden 8 Stunden arbeitet er am Wochenende. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 1.800 EUR.

Wie ist die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen?

Ergebnis

Die Überschreitung der 20-Wochenstunden-Grenze ist zwar auf die Beschäftigungszeiten am Wochenende zurückzuführen. Da die Beschäftigung aber unbefristet ausgeübt wird, besteht ab 1.4. Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

 
Personengruppenschlüssel: 101
Beitragsgruppenschlüssel: 1111
Zuständige Einzugsstelle: zuständige Krankenkasse

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