Sachverhalt

Ein in Bonn wohnender Filialleiter ist an 3 Tagen in der Woche in Köln und an 2 Tagen in der Woche in Bonn jeweils in einer Filiale seines Arbeitgebers tätig. Er legt die 30 km von Bonn nach Köln (einfache Entfernung) mit dem ihm zur Verfügung gestellten Dienstwagen zurück (inländischer Bruttolistenpreis 30.000 EUR). Von seiner Wohnung zur Filiale in Bonn sind es nur 2 km. Der Arbeitnehmer ist keiner ersten Tätigkeitsstätte zugeordnet.

Wie hoch ist der geldwerte Vorteil für die Dienstwagengestellung?

Ergebnis

Geht man nach den quantitativen Kriterien, ist die erste Tätigkeitsstätte der Ort, der am häufigsten bzw. längsten aufgesucht wird. Hier ist das die weiter entfernt gelegene Filiale in Köln.

Der geldwerte Vorteil für die Gestellung des Dienstwagens ermittelt sich wie folgt:

 
1 % v. 30.000 EUR (Bruttolistenpreis) für Privatnutzung 300 EUR
0,03 % für die Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte (Bruttolistenpreis x 0,03 % x 30 km) 270 EUR
Geldwerter Vorteil gesamt 570 EUR

Gestaltungshinweis: Erste Tätigkeitsstätte festlegen

Die quantitativen Kriterien greifen nur, wenn der Arbeitgeber keine Zuordnung getroffen hat. Es kommt aber vorrangig auf die arbeitsrechtliche Zuordnung des Arbeitgebers an. Bestimmt der Arbeitgeber in unserem Beispiel Bonn als erste Tätigkeitsstätte, ändert sich die Berechnung der Dienstwagenbesteuerung – trotz der zeitlichen Unterlegenheit. Der geldwerte Vorteil bei der Gestellung des Dienstwagens bei einer arbeitsrechtlich festgelegten ersten Tätigkeitsstätte in Bonn ermittelt sich wie folgt:

 
1 % v. 30.000 EUR (Bruttolistenpreis) für Privatnutzung 300 EUR
0,03 % für die Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte (Bruttolistenpreis x 0,03 % x 2 km) 18 EUR
Geldwerter Vorteil gesamt 318 EUR

Der geldwerte Vorteil aus der Gestellung des Dienstwagens vermindert sich durch die Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte in Bonn um 3.024 EUR jährlich (252 EUR x 12 Monate).

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