Sachverhalt
Arbeitnehmer Heiner Heilig ist Ingenieur für Brückenbauten. Am 1.1.2024 unternimmt er eine 6-monatige Dienstreise nach Brasilia (Hauptstadt Brasiliens). Die Verpflegungspauschale für Brasilia bei 24-stündiger Abwesenheit beträgt 51 EUR je Kalendertag.
Welche Möglichkeiten für die Reisekostenerstattung an den Arbeitnehmer gibt es?
Ergebnis Variante 1: klassisches Ergebnis
Der Abzug der Verpflegungsmehraufwendungen ist auf die ersten 3 Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt (3-Monatsfrist).
Viele Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern den vollen Spesensatz von täglich 51 EUR für die gesamte Dauer der Dienstreise. Pro Monat wären dies 1.530 EUR (51 EUR x 30 Tage). Da die Verpflegungspauschalen bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte nur für die ersten 3 Monate steuerfrei erstattet werden dürfen, führt dies dazu, dass die Spesenauszahlungen ab dem 4. Monat steuer- und beitragspflichtig sind.
Ausgehend von einem beispielhaften Durchschnittsteuersatz von 30 % und einem Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung i. H. v. 20 % ergeben sich folgende Auszahlungswerte in EUR:
Januar | Februar | März | April | Mai | Juni | Summe | |
Arbeitnehmerangaben | |||||||
Spesen | 1.530 | 1.530 | 1.530 | 1.530 | 1.530 | 1.530 | 9.180 |
SV-Anteil AN (20 %) | frei | frei | frei | - 306 | - 306 | - 306 | - 918 |
Lohnsteuer (30 %) | frei | frei | frei | - 459 | - 459 | - 459 | - 1.377 |
AN-Auszahlung | 1.530 | 1.530 | 1.530 | 765 | 765 | 765 | 6.885 |
Arbeitgeberbelastung | |||||||
Spesen | 1.530 | 1.530 | 1.530 | 1.530 | 1.530 | 1.530 | 9.180 |
SV-Anteil AG (20 %) | frei | frei | frei | + 306 | + 306 | + 306 | + 918 |
AG-Belastung | 1.530 | 1.530 | 1.530 | 1.836 | 1.836 | 1.836 | 10.098 |
Ergebnis Variante 2: Lohnsteuer pauschalieren
Die Lohnsteuer kann mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erhoben werden, wenn Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit gezahlt werden, soweit diese die dem Arbeitnehmer zustehenden Pauschalen um nicht mehr als 100 % übersteigen.
Die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung scheidet aus, sobald die 3-Monatsfrist abgelaufen ist.
In den ersten 3 Monaten der Auslandstätigkeit werden die doppelten Verpflegungspauschalen gezahlt. Die pauschale Lohnsteuer übernimmt der Arbeitgeber.
Wählt der Arbeitgeber die Pauschalierungsvariante, können die steuerpflichtigen Verpflegungszuschüsse mit 25 % pauschal lohnsteuerversteuert werden, zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (anstelle des 20 %igen SV-Arbeitgeberanteils). Für den Arbeitgeber entsteht eine Mehrbelastung von 292,59 EUR (ca. 3 %).
Januar | Februar | März | April | Mai | Juni | Summe | |
Arbeitnehmerangaben | |||||||
Spesen | 1.530,00 | 1.530,00 | 1.530,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 4.590,00 |
Spesenverdoppelung | 1.530,00 | 1.530,00 | 1.530,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 4.590,00 |
SV-Anteil AN (20 %) | frei | frei | frei | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Lohnsteuer (30 %) | frei | frei | frei | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
AN-Auszahlung | 3.060,00 | 3.060,00 | 3.060,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 9.180,00 |
Arbeitgeberbelastung | |||||||
Spesen | 3.060,00 | 3.060,00 | 3.060,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 9.180,00 |
Pauschale LSt (25 % v. 1.530 EUR) | 382,50 | 382,50 | 382,50 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 1.147,50 |
davon 5,5 % SolZ | 21,03 | 21,03 | 21,03 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 63,09 |
(zzgl. ggf. Kirchensteuer) | |||||||
AG-Belastung | 3.463,53 | 3.463,53 | 3.463,53 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 10.390,59 |
Durch die Lohnsteuerpauschalierung erhält der Arbeitnehmer einen zusätzlichen Spesenbetrag von 2.295 EUR, der den Arbeitgeber 292,59 EUR mehr kostet.
Gestaltungshinweise: Vergleich der beiden Varianten
Vergleicht man die beiden Varianten, kommt man zu folgendem Ergebnis:
- Höherer Auszahlungsbetrag für den Mitarbeiter: Während in der ersten Variante ("klassisches Ergebnis") ab dem 4. Monat Steuern und Abgaben zu zahlen sind, bleibt in der zweiten Variante (Lohnsteuerpauschalierung mit 25 %) der komplette Spesenbetrag für den Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei: er erhält also statt 6.855 EUR die vollen 9.180 EUR ohne Abzüge. Vorteil für den Arbeitnehmer: 2.295 EUR.
- Nur geringere Mehrkosten für den Arbeitgeber bei Variante 2: Für die "normalen" Spesen während der ersten 3 Monate zahlt der Arbeitgeber in beiden Fällen keine Lohnnebenkosten. Allerdings werden bei dem "klassischen Ergebnis" ab dem 4. Monat für die dann steuer- und abgabepflichtigen Spesen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung fällig. Diese wurden im ersten Szenario ab dem 4. Monat mit 20 % geschätzt.
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