Sachverhalt

Arbeitnehmer Heiner Heilig ist Ingenieur für Brückenbauten. Am 1.1.2024 unternimmt er eine 6-monatige Dienstreise nach Brasilia (Hauptstadt Brasiliens). Die Verpflegungspauschale für Brasilia bei 24-stündiger Abwesenheit beträgt 51 EUR je Kalendertag.

Welche Möglichkeiten für die Reisekostenerstattung an den Arbeitnehmer gibt es?

Ergebnis Variante 1: klassisches Ergebnis

Der Abzug der Verpflegungsmehraufwendungen ist auf die ersten 3 Monate einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte beschränkt (3-Monatsfrist).

Viele Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern den vollen Spesensatz von täglich 51 EUR für die gesamte Dauer der Dienstreise. Pro Monat wären dies 1.530 EUR (51 EUR x 30 Tage). Da die Verpflegungspauschalen bei einer längerfristigen Auswärtstätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte nur für die ersten 3 Monate steuerfrei erstattet werden dürfen, führt dies dazu, dass die Spesenauszahlungen ab dem 4. Monat steuer- und beitragspflichtig sind.

Ausgehend von einem beispielhaften Durchschnittsteuersatz von 30 % und einem Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung i. H. v. 20 % ergeben sich folgende Auszahlungswerte in EUR:

 
  Januar Februar März April Mai Juni Summe
Arbeitnehmerangaben
Spesen 1.530 1.530 1.530 1.530 1.530 1.530 9.180
SV-Anteil AN (20 %) frei frei frei - 306 - 306 - 306 - 918
Lohnsteuer (30 %) frei frei frei - 459 - 459 - 459 - 1.377
AN-Auszahlung 1.530 1.530 1.530 765 765 765 6.885
Arbeitgeberbelastung
Spesen 1.530 1.530 1.530 1.530 1.530 1.530 9.180
SV-Anteil AG (20 %) frei frei frei + 306 + 306 + 306 + 918
AG-Belastung 1.530 1.530 1.530 1.836 1.836 1.836 10.098

Ergebnis Variante 2: Lohnsteuer pauschalieren

Die Lohnsteuer kann mit einem Pauschsteuersatz von 25 % erhoben werden, wenn Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit gezahlt werden, soweit diese die dem Arbeitnehmer zustehenden Pauschalen um nicht mehr als 100 % übersteigen.

Die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung scheidet aus, sobald die 3-Monatsfrist abgelaufen ist.

In den ersten 3 Monaten der Auslandstätigkeit werden die doppelten Verpflegungspauschalen gezahlt. Die pauschale Lohnsteuer übernimmt der Arbeitgeber.

Wählt der Arbeitgeber die Pauschalierungsvariante, können die steuerpflichtigen Verpflegungszuschüsse mit 25 % pauschal lohnsteuerversteuert werden, zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer (anstelle des 20 %igen SV-Arbeitgeberanteils). Für den Arbeitgeber entsteht eine Mehrbelastung von 292,59 EUR (ca. 3 %).

 
  Januar Februar März April Mai Juni Summe
Arbeitnehmerangaben
Spesen 1.530,00 1.530,00 1.530,00 0,00 0,00 0,00 4.590,00
Spesenverdoppelung 1.530,00 1.530,00 1.530,00 0,00 0,00 0,00 4.590,00
SV-Anteil AN (20 %) frei frei frei 0,00 0,00 0,00 0,00
Lohnsteuer (30 %) frei frei frei 0,00 0,00 0,00 0,00
AN-Auszahlung 3.060,00 3.060,00 3.060,00 0,00 0,00 0,00 9.180,00
Arbeitgeberbelastung
Spesen 3.060,00 3.060,00 3.060,00 0,00 0,00 0,00 9.180,00
Pauschale LSt (25 % v. 1.530 EUR) 382,50 382,50 382,50 0,00 0,00 0,00 1.147,50
davon 5,5 % SolZ 21,03 21,03 21,03 0,00 0,00 0,00 63,09
(zzgl. ggf. Kirchensteuer)              
AG-Belastung 3.463,53 3.463,53 3.463,53 0,00 0,00 0,00 10.390,59

Durch die Lohnsteuerpauschalierung erhält der Arbeitnehmer einen zusätzlichen Spesenbetrag von 2.295 EUR, der den Arbeitgeber 292,59 EUR mehr kostet.

Gestaltungshinweise: Vergleich der beiden Varianten

Vergleicht man die beiden Varianten, kommt man zu folgendem Ergebnis:

  • Höherer Auszahlungsbetrag für den Mitarbeiter: Während in der ersten Variante ("klassisches Ergebnis") ab dem 4. Monat Steuern und Abgaben zu zahlen sind, bleibt in der zweiten Variante (Lohnsteuerpauschalierung mit 25 %) der komplette Spesenbetrag für den Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei: er erhält also statt 6.855 EUR die vollen 9.180 EUR ohne Abzüge. Vorteil für den Arbeitnehmer: 2.295 EUR.
  • Nur geringere Mehrkosten für den Arbeitgeber bei Variante 2: Für die "normalen" Spesen während der ersten 3 Monate zahlt der Arbeitgeber in beiden Fällen keine Lohnnebenkosten. Allerdings werden bei dem "klassischen Ergebnis" ab dem 4. Monat für die dann steuer- und abgabepflichtigen Spesen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung fällig. Diese wurden im ersten Szenario ab dem 4. Monat mit 20 % geschätzt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge