Sachverhalt

Der Arbeitnehmer eines Zweiradhändlers möchte ein E-Bike kaufen, das vom Arbeitgeber für 6.399 EUR angeboten wird.

Welchen Betrag muss der Arbeitnehmer zahlen, um keine steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen zu befürchten?

Ergebnis

 
Ermittlung des Sachbezugs
Preis des E-Bikes 6.399,00 EUR
Abzgl. pauschaler Bewertungsabschlag (4 %) - 255,96 EUR
Zwischensumme 6.143,04 EUR
Abzgl. Rabattfreibetrag - 1.080,00 EUR
Steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil 5.063,04 EUR

Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das E-Bike für 5.063,04 EUR überlässt, führt dies nicht zu einem geldwerten Vorteil, der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beachten ist.

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