Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin arbeitet als Altenpflegerin in einer Seniorenresidenz. Sie erhält vom Arbeitgeber aufgrund der coronabedingten Belastungen eine steuerfreie und sozialversicherungsfreie Corona-Prämie i. H. v. 1.500 EUR. Der Arbeitgeber erhält einen Pfändung- und Überweisungsbeschluss. Ist auch diese Prämie von der Pfändung erfasst?

Ergebnis

Nach § 150a SGB XI sind Pflegeeinrichtungen aufgrund der besonderen Anforderungen während der Corona-Pandemie verpflichtet, ihren Beschäftigten im Jahr 2020 eine einmalige Sonderleistung zu zahlen (Corona-Prämie). Gleiches gilt für Arbeitgeber, deren Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in Einrichtungen nach Satz 1 im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Werk- oder Dienstleistungsvertrags eingesetzt werden.

Nach § 150a Abs. 8 Satz 4 SGB XI ist diese Corona-Prämie unpfändbar.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge