Sachverhalt

Arbeitgeber und Betriebsrat haben eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen, wonach der Arbeitgeber für die Bearbeitungskosten bei Pfändungen von dem gepfändeten Betrag 3 % Bearbeitungsgebühren einbehalten und mit der Vergütung des Arbeitnehmers verrechnen kann.

Ist diese Vereinbarung wirksam?

Ergebnis

Diese Bestimmung ist unwirksam. Es besteht weder ein entsprechendes Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats noch können die Betriebsparteien einen Erstattungsanspruch zugunsten des Arbeitgebers durch freiwillige Betriebsvereinbarung regeln.

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