1 Gehaltserhöhung laufendes Jahr, rückwirkend

 

Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin mit einem monatlichen Bruttolohn von 3.000 EUR erhält im April eine Lohnerhöhung von monatlich 100 EUR, rückwirkend ab Januar.

Wie wird die rückwirkende Lohnerhöhung für die Monate Januar bis März abgerechnet?

Ergebnis

Im April erhält die Mitarbeiterin für die Monate Januar bis März korrigierte Gehaltsabrechnungen mit einer Erhöhung des laufenden Bruttolohns um 100 EUR. Sowohl steuerrechtlich als auch in der Sozialversicherung handelt es sich bei der Lohnerhöhung um laufenden Arbeitslohn.

Aus Vereinfachungsgründen kann die Nachzahlung i. H. v. 300 EUR allerdings auch wie eine Einmalzahlung behandelt und als solche dem Monat der Auszahlung (April) zugeordnet werden.

2 Vorjahr

 

Sachverhalt

Seit Oktober 2023 übernimmt eine Sachbearbeiterin zusätzliche Aufgaben im Unternehmen. Im März 2024 wird ihr Gehalt rückwirkend um monatlich 200 EUR für die Monate Oktober 2023 bis Februar 2024 erhöht (= 1.000 EUR). Ihr bisheriger monatlicher Bruttolohn beträgt 2.300 EUR und erhöht sich ab März 2024 auf 2.500 EUR.

Wie wird die rückwirkende Lohnerhöhung abgerechnet?

Ergebnis

Im März 2024 erhält die Mitarbeiterin für die Monate Oktober bis Dezember 2023 sowie für Januar und Februar 2024 korrigierte Gehaltsabrechnungen mit einer Erhöhung des laufenden Arbeitslohns um 200 EUR. Der lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtige Bruttolohn erhöht sich um diesen Betrag auf 2.500 EUR.

Aus Vereinfachungsgründen können die Nachzahlungen wie eine Einmalzahlung behandelt werden. Um den Charakter des laufenden Arbeitsentgelts dabei nicht zu berühren, ist als Beitragsbemessungsgrenze diejenige des Nachzahlungszeitraums heranzuziehen. Daraus folgt, dass die Nachzahlung für die Monate Oktober bis Dezember 2023 mit einem Gesamtbetrag von 600 EUR dem Dezember 2023 zugeordnet und als Beitragsbemessungsgrenze der Zeitraum vom 1.10.-31.12.2023 herangezogen werden kann. Der laufende Arbeitslohn für den März 2024 beträgt 2.500 EUR zuzüglich 400 EUR Einmalzahlung für den Nachzahlungszeitraum Januar und Februar 2024.

3 Rückwirkende Lohnerhöhung, nach Tarifvertrag mit Ausschlussfrist

 

Sachverhalt

Gemäß Tarifvertrag stand einer Sekretärin für das 5. Beschäftigungsjahr ab Januar des Jahres eine Gehaltserhöhung von monatlich 75 EUR zu. Dies wurde im August des Jahres bemerkt. Aufgrund der Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Entstehen des Anspruchs im Tarifvertrag erhält die Mitarbeiterin im August eine Gehaltserhöhung von 75 EUR rückwirkend ab Mai. Der laufende monatliche Arbeitslohn beträgt 1.900 EUR.

Wann bekommt die Mitarbeiterin die Lohnerhöhung gezahlt?

Ergebnis

Im August erhält die Mitarbeiterin für die Monate Mai bis Juli korrigierte Gehaltsabrechnungen, in denen der laufende Arbeitslohn um 75 EUR erhöht wurde. Das laufende Gehalt für den August beträgt 1.975 EUR. Sowohl bei der Berechnung der Lohnsteuer als auch bei der Sozialversicherung wird der Arbeitslohn dem Monat zugeordnet, in dem er entstanden ist.

4 Mehrarbeitsvergütung für 8 Monate

 

Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer beantragt im März 2024 die Auszahlung von 100 Überstunden für den Zeitraum September 2023 bis Februar 2024. Die Überstunden wurden zur Flexibilisierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf einem Gleitzeitkonto angesammelt. Die Auftragslage ließ einen Freizeitausgleich allerdings nicht zu. Laut Arbeitszeitnachweis entfallen von den 100 Überstunden 60 Stunden auf den Zeitraum September bis Dezember 2023 und 40 Stunden auf den Zeitraum Januar bis Februar 2024. Der Arbeitnehmer hat einen Stundenlohn von 17 EUR.

Wie wird die Überstundenvergütung abgerechnet?

Ergebnis

Entgelt aus Arbeitszeitguthaben wird sozialversicherungsrechtlich wie eine Einmalzahlung behandelt. Im März 2024 werden dem Mitarbeiter 1.700 EUR vergütet. Hierbei handelt es sich um die – laut Arbeitszeitnachweis – entstandenen Überstunden für die Monate September bis Dezember 2023 (60 x 17 EUR) sowie für die Monate Januar bis Februar 2024 (40 x 17 EUR). Dies führt in der Abrechnung März 2024 zu einem sonstigen Bezug von 1.700 EUR (100 x 17 EUR).

5 Weihnachtsgeld im März des Folgejahres, Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten

 

Sachverhalt

Ein Unternehmen zahlt seinem Mitarbeiter im März 2024 das Weihnachtsgeld des Vorjahres von 2.850 EUR aus. Der Bruttolohn des Arbeitnehmers beträgt monatlich 2.850 EUR.

Welchem Zeitraum wird die Einmalzahlung sozialversicherungsrechtlich zugeordnet?

Ergebnis

Bei Einmalzahlungen in den ersten 3 Monaten des Jahres greift ggf. die Märzklausel. Diese Zahlungen werden grundsätzlich dem Zahlungsmonat des laufenden Kalenderjahres zugeordnet. Reicht die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze allerdings nicht aus, um den gesamten Betrag der Einmalzahlung zu verbeitragen, ist er in allen Sozialversicherungszweigen dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zuzuordnen. Dies gilt selbst dann, wenn die anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenzen nicht in allen Sozialversicherungszweigen überschritten werden.

 
Kranken- und Pflegeversicherung
Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze 2024 (5.175 EUR x 3 Monate) 15.525 EUR
Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 2024 (2.850 EUR x 3 Monate) - 8.550 EUR
Differenz 6.975 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung  
Anteilige Jahresbeitragsbemes...

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