Sachverhalt

Nachdem die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für das vergangene Jahr komplett abgeschlossen sind, führt die Lohnbuchhaltung den Jahresabschluss durch. In diesem Zusammenhang werden die Lohnsteuerbescheinigungen bis Ende Februar elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt.

In der ersten Märzwoche fällt auf, dass ein Mitarbeiter im Dezember des Vorjahres eine Provision von 500 EUR erhalten hat, die bisher nicht dem Lohnsteuerabzug unterworfen wurde.

Kann eine nachträgliche Korrektur der Entgeltabrechnung für den Dezember erfolgen?

Ergebnis

Eine Korrektur der Entgeltabrechnungen für Dezember ist nicht mehr möglich, da die Lohnsteuerbescheinigung für das vergangene Jahr bereits elektronisch übermittelt wurde. Eine Änderung des durchgeführten Lohnsteuerabzugs ist nach Absendung der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr zulässig.

Wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuer nicht nachträglich einbehalten kann, weil er die Lohnsteuerbescheinigung bereits übermittelt hat, so muss er diese Fälle dem Betriebsstättenfinanzamt unverzüglich anzeigen.

Hinweis

Die Korrektur einer bereits an das Finanzamt übermittelten Lohnsteuerbescheinigung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn es sich um eine bloße Berichtigung eines zunächst unrichtig übermittelten Datensatzes handelt.

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