Sachverhalt

Gemäß Tarifvertrag stand einer Sekretärin für das 5. Beschäftigungsjahr ab Januar des Jahres eine Gehaltserhöhung von monatlich 75 EUR zu. Dies wurde im August des Jahres bemerkt. Aufgrund der Ausschlussfrist von 3 Monaten nach Entstehen des Anspruchs im Tarifvertrag erhält die Mitarbeiterin im August eine Gehaltserhöhung von 75 EUR rückwirkend ab Mai. Der laufende monatliche Arbeitslohn beträgt 1.900 EUR.

Wann bekommt die Mitarbeiterin die Lohnerhöhung gezahlt?

Ergebnis

Im August erhält die Mitarbeiterin für die Monate Mai bis Juli korrigierte Gehaltsabrechnungen, in denen der laufende Arbeitslohn um 75 EUR erhöht wurde. Das laufende Gehalt für den August beträgt 1.975 EUR. Sowohl bei der Berechnung der Lohnsteuer als auch bei der Sozialversicherung wird der Arbeitslohn dem Monat zugeordnet, in dem er entstanden ist.

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