Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin mit einem monatlichen Bruttolohn von 3.000 EUR erhält im April eine Lohnerhöhung von monatlich 100 EUR, rückwirkend ab Januar.

Wie wird die rückwirkende Lohnerhöhung für die Monate Januar bis März abgerechnet?

Ergebnis

Im April erhält die Mitarbeiterin für die Monate Januar bis März korrigierte Gehaltsabrechnungen mit einer Erhöhung des laufenden Bruttolohns um 100 EUR. Sowohl steuerrechtlich als auch in der Sozialversicherung handelt es sich bei der Lohnerhöhung um laufenden Arbeitslohn.

Aus Vereinfachungsgründen kann die Nachzahlung i. H. v. 300 EUR allerdings auch wie eine Einmalzahlung behandelt und als solche dem Monat der Auszahlung (April) zugeordnet werden.

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