Sachverhalt

Eine Arbeitnehmerin ist schwanger. Nach ärztlicher Bescheinigung ist der voraussichtliche Entbindungstermin der 28.12.

Das Kind wird bereits am 19.12. geboren.

Wann endet die Mutterschutzfrist?

Ergebnis

Die Mutterschutzfrist beträgt mindestens 14 Wochen und einen Tag (6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt).

Die Mutterschutzfrist beginnt am 16.11., 6 Wochen vor dem errechneten Termin. Die nicht in Anspruch genommenen 9 Tage wegen vorzeitiger Entbindung gehen jedoch nicht verloren.

Die 8-Wochenfrist nach der Geburt beginnt am 20.12. und reicht bis zum 13.2. des Folgejahres. Die nicht in Anspruch genommenen Tage zwischen Geburt und errechnetem Termin werden jedoch an diesen Zeitraum angehängt.

Die Mutterschutzfrist endet somit 8 Wochen nach dem errechneten Termin am 22.2. des Folgejahres.

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