Sachverhalt

Arbeitnehmer A erhält eine Monatsvergütung von 1.700 EUR brutto bei einer monatlichen Arbeitszeit von 160 Stunden sowie eine Erschwerniszulage von 300 EUR monatlich wegen der besonderen, monatlich tatsächlich anfallenden erschwerten Arbeitsbedingungen.

Ergebnis

Das Arbeitsentgelt setzt sich aus der vereinbarten Monatsvergütung von 1.700 EUR und der Erschwerniszulage von 300 EUR zusammen. Auch die Erschwerniszulage ist eine Gegenleistung für die tatsächlich geleistete Arbeit. Sie kann daher auf den Mindestlohnanspruch angerechnet werden. Dabei ist nicht von Bedeutung, in welchem Umfang eine Erschwer eintritt. Erschwerniszulagen können Schmutzzulagen, Gefahrenzulagen, Spätschicht- oder Wechselzulagen sein.

A hat einen Stundenlohn von 12,50 EUR brutto, der damit den Mindestlohn übersteigt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge