Sachverhalt

Vertraglich vereinbart sind 10 EUR pro Stunde bei einer monatlichen Arbeitszeit von 160 Stunden sowie ein Weihnachtsgeld in Höhe einer halben Monatsvergütung, zahlbar im Dezember eines Jahres.

Ergebnis

Ob die als Weihnachtsgeld bezeichnete Leistung auf den Mindestlohn angerechnet werden kann, hängt von dem Zweck ab, den der Arbeitgeber mit der Leistung verfolgt. Die Bezeichnung ist in der Regel rechtlich unerheblich. Entscheidend sind die Ausgestaltung der Leistung und der vom Arbeitgeber mit ihr verfolgte Zweck. Eine Anrechnung auf den Mindestlohn scheidet aus, wenn mit der Zahlung andere Ziele als die Vergütung von Arbeitsleistung verfolgt werden. Dies können z. B. die Honorierung von im abgelaufenen Jahr erwiesener oder Motivation für künftige Betriebstreue oder ein Beitrag zu den oft erhöhten Aufwendungen aus Anlass des Weihnachtsfestes sein.

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