Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Festvergütung von 10 EUR pro Stunde bei einer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit von 160 Arbeitsstunden im Monat. Er erhält außerdem regelmäßig im Durchschnitt pro Monat für geleistete Überstunden 300 EUR.

Ergebnis

Jede Überstunde muss wie jede andere Arbeitsstunde mit dem Mindestlohn vergütet werden. Zahlt der Arbeitgeber für jede Überstunde einen Überstundenzuschlag, kann dieser auf den Mindestlohnanspruch im Abrechnungszeitraum angerechnet werden. Der Mindestlohnanspruch ist nicht von den mit der Arbeitsleistung verbundenen Umständen abhängig.[1]

Ob im Ausgangsfall der Mindestlohn erreicht wird, hängt von der Zahl der geleisteten Überstunden ab, die den regulären Arbeitsstunden hinzuzurechnen sind.

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