Sachverhalt

Der Arbeitnehmer A hat eine reguläre monatliche Arbeitszeit von 160 Stunden. Zusätzlich leistet er 10 Stunden Bereitschaftsdienst. Für die reguläre Arbeitszeit erhält er 10 EUR je Stunde, für den Bereitschaftsdienst 5 EUR je Stunde.

Ergebnis

Bereitschaftsdienst ist die Arbeitszeit, in der sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort innerhalb oder außerhalb des Betriebs bereitzuhalten hat, um im Bedarfsfall die Arbeit auf Anforderung des Arbeitgebers aufzunehmen. Da die Vergütungspflicht des MiLoG nicht nach dem Grad der tatsächlichen Inanspruchnahme differenziert, ist auch der Bereitschaftsdienst mit dem Mindestlohn zu vergüten.

A hat für seine Arbeitszeit von insgesamt 170 Stunden einen Mindestlohnanspruch von 2.109,70 EUR (170 Stunden x 12,41 EUR). Da er lediglich 1.650 EUR erhält (160 Stunden x 10 EUR/Stunde + 10 Stunden x 5 EUR/Stunde), ist der Mindestlohn unterschritten.

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