Sachverhalt

Vertraglich vereinbart sind 12 EUR pro Stunde sowie ein Urlaubsgeld in Höhe einer halben Monatsvergütung, zahlbar jeweils 1/12 pro Monat bei einer monatlichen Arbeitszeit von 160 Stunden.

Ergebnis

Die als Urlaubsgeld bezeichnete Zuwendung des Arbeitgebers wird nicht akzessorisch zur Urlaubsgewährung, sondern in monatlichen gleichbleibenden Raten gezahlt. Sie kann daher auf den Mindestlohn angerechnet werden.

Das Urlaubsgeld beträgt 160 Stunden x 12 EUR ./. 2 = 960 EUR. Pro Monat werden 80 EUR bzw. pro Stunde 0,50 EUR ausbezahlt. Der Stundenlohn pro Monat beträgt daher 12 EUR + 0,50 EUR = 12,50 EUR und liegt damit über dem gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 EUR.

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