Sachverhalt

Arbeitnehmer A, der 160 Stunden im Monat arbeitet, erhält zusätzlich zu einem festen Grundgehalt von 1.000 EUR pro Monat einen Stücklohn von 0,20 EUR pro gefertigtem Produkt. Im Schnitt erreicht er damit regelmäßig eine Gesamtbruttomonatsvergütung von 2.000 EUR.

Ergebnis

Stücklöhne sind zulässig, wenn sichergestellt ist, dass der Arbeitnehmer je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde den Mindestlohn erhält.

Die monatliche Gesamtvergütung von 2.000 EUR brutto übersteigt den Mindestlohnanspruch von 1.985,60 EUR (160 Stunden x 12,41 EUR pro Stunde).

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