Sachverhalt

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Festvergütung von 10 EUR pro Stunde bei einer Arbeitszeit von 160 Stunden. Zusätzlich erhält er monatlich ein Mankogeld i. H. v. 100 EUR.

Ergebnis

Mankogeld darf nicht angerechnet werden, da es keinen Gegenwert zur geleisteten Arbeit darstellt, sondern eine besondere Entschädigung vorwiegend für Arbeitnehmer im Kassen- oder Zähldienst zum Ausgleich von Kassenverlusten, die auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt auftreten können. Der gesetzliche Mindestlohn wird daher in diesem Fall nicht erreicht.

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