Sachverhalt

Ein Mitarbeiter hat Lohnsteuerklasse I und bezieht einen monatlichen Bruttolohn von 2.500 EUR. Im Juni hat er bei seinem Finanzamt einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug beantragt. Das Finanzamt hat einen Jahresfreibetrag von 1.200 EUR ermittelt.

Nach welcher Lohnsteuerklasse ist der Mitarbeiter in den Monaten Juni und Juli zu besteuern und wie hoch ist in den einzelnen Monaten der verbleibende steuerpflichtige Arbeitslohn?

Ergebnis

  • Beim monatlichen Abruf der ELStAM-Daten erhält der Arbeitgeber mit Wirkung ab Juli einen jährlichen Freibetrag von 1.200 EUR.
  • Der Jahresfreibetrag wird vom Finanzamt gleichmäßig auf den Zeitraum vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Kalendermonats bis zum Schluss des Kalenderjahres verteilt (hier: monatlich 200 EUR).
  • Der Lohnsteuerabzug darf in allen Monaten nach Lohnsteuerklasse I vorgenommen werden.
  • Für Juni ist der Bruttolohn in voller Höhe von 2.500 EUR zu versteuern, obwohl bereits ein Freibetrag vorliegt.
  • Für Juli kann erstmals der Freibetrag berücksichtigt werden. Der Bruttolohn ist deshalb vor Ermittlung der Lohnsteuer um 200 EUR zu kürzen. Ab Juli ist monatlich nur noch ein Arbeitslohn von 2.300 EUR zu versteuern.

Praxis-Tipp

Der Freibetrag kann für 2 Jahre berücksichtigt werden. Hat der Arbeitnehmer im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren die 2-jährige Gültigkeit beantragt, wird der Freibetrag von 1.200 EUR im Folgejahr automatisch weiter berücksichtigt. Wegen der Verteilung auf 12 Monate ergibt sich ein monatlicher Freibetrag von 100 EUR.

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