Sachverhalt

Über ein Unternehmen wird am 3.11. eines Jahres die Insolvenz eröffnet. Der Arbeitgeber hat seit April die monatliche Arbeitsvergütung an die Arbeitnehmer nur zu 30 % auszahlen können, das im Juni fällige zusätzliche Urlaubsgeld hat er auch nicht gezahlt.

Einer der Mitarbeiter ist aufgrund Eigenkündigung zum 31.8. aus dem Unternehmen ausgeschieden.

Nun macht er die Restvergütung für die Monate April bis August in Höhe von jeweils 70 % der Monatsvergütung sowie das zusätzliche Urlaubsgeld geltend.

Hat er Anspruch auf die Restvergütung und das Urlaubsgeld als Insolvenzgeld?

Ergebnis

Die offenstehenden Monatseinkommen für die Monate Juni, Juli und August sowie das zusätzliche Urlaubsgeld bekommt der Mitarbeiter über das Insolvenzgeld in voller Höhe, die offenstehenden Monatsvergütungen für April und Mai muss er zur Insolvenztabelle anmelden.

Hat der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt für die letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht oder nicht vollständig zahlen können, wird dies durch das Insolvenzgeld seitens der Bundesagentur für Arbeit lohnsteuerfrei in Höhe des Nettolohns ausgeglichen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden von der Bundesagentur direkt an die Sozialversicherungsträger gezahlt. Dadurch wird der Arbeitnehmer vor dem Risiko des Lohnausfalls bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers geschützt.

Der Anspruchszeitraum bezieht sich auf die der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorausgehenden 3 Monate des Arbeitsverhältnisses.

Da der Mitarbeiter aber schon zum 31.8. aus dem Betrieb ausgeschieden ist, sind die letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses, also August, Juli und Juni durch das Insolvenzgeld abgedeckt.

Das zusätzliche Urlaubsgeld war auch in diesem 3-Monatszeitraum fällig. Es ist ebenfalls durch das Insolvenzgeld abgesichert und wird dem Mitarbeiter ausgezahlt.

Die offenstehenden Vergütungen der Monate April und Mai waren außerhalb des 3-Monatszeitraums fällig, sodass sie nicht mehr durch das Insolvenzgeld abgedeckt sind. Der Mitarbeiter muss diese Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge