Sachverhalt

Ein bei der Agentur für Arbeit gemeldeter Arbeitsuchender betreut in seiner Freizeit die Sportgruppe in einem Seniorenheim. Er bekommt dafür ein monatliches Entgelt von 365 EUR.

Ergebnis

250 EUR bleiben durch die Übungsleiterpauschale lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Die restlichen 115 EUR können als Minijob abgerechnet werden. Auch bei arbeitslos gemeldeten Personen gilt die Tätigkeit als nebenberuflich.

 
Auszahlungsbetrag des Arbeitnehmers  
Steuerfreie Übungsleiterpauschale 250,00 EUR
Entgelt für geringfügig Beschäftigte 115,00 EUR
Abzgl. Abzüge (ohne Beitragspflicht in der Rentenversicherung; Opt-out-Regelung) - 0,00 EUR
Auszahlbetrag 365,00 EUR
 
Arbeitgeberbelastung durch Minijob  
Rentenversicherung (15 %) 17,25 EUR
Krankenversicherung (13 %) 14,95 EUR
Pauschalsteuer (2 %) 2,30 EUR
Gesamtbelastung (30 %) 34,50 EUR
  + ggf. Umlagen

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