Sachverhalt

Herr B ist britischer Staatsangehöriger und wohnt seit 2010 in Deutschland. Seit 2014 ist er versicherungspflichtig beschäftigt und soll für die Zeit vom 14.11.2023 bis 13.11.2025 in das Vereinigte Königreich entsandt werden.

Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich und welche Versicherung trifft zu?

Ergebnis

Der britische Staatsangehörige befindet sich auch nach dem 31.12.2020 in einer grenzüberschreitenden Situation. Das Austrittsabkommen und die Regelungen der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit sind weiter anwendbar. Für die Dauer der Entsendung kann eine Bescheinigung A1 ausgestellt werden.

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