
Sachverhalt
Der ledige Arbeitnehmer A hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Für seinen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber ist A 2021 zeitweise in T-Staat tätig. Für die Besteuerung der Einkünfte aus der Tätigkeit in T-Staat gilt in Deutschland die Freistellung mit Progressionsvorbehalt. Für die Einkommensermittlung ergeben sich die folgenden Werte:
- Die steuerpflichtigen Einkünfte des A aus der Tätigkeit in Deutschland betragen nach Berücksichtigung von Werbungskosten 18.000 EUR.
- Die steuerfreien Einkünfte des A aus der Tätigkeit in T-Staat betragen nach Berücksichtigung von Werbungskosten 35.000 EUR. A hat hierauf in T-Staat bereits eine Einkommensteuer i. H. v. 6.000 EUR gezahlt.
- Abziehbare Sonderausgaben hat A i. H. v. 8.000 EUR.
Wie hoch ist die tarifliche Einkommensteuer des A für den Veranlagungszeitraum 2021?
Variante: Für die Besteuerung der Einkünfte aus der Tätigkeit in T-Staat gilt in Deutschland die Anrechnung.
Lösung
Zu versteuerndes Einkommen: | |
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit | 18.000 EUR |
Summe der Einkünfte | 18.000 EUR |
Gesamtbetrag der Einkünfte | 18.000 EUR |
Abzgl. Sonderausgaben | - 8.000 EUR |
Einkommen | 10.000 EUR |
Zu versteuerndes Einkommen | 10.000 EUR |
Tarifliche Einkommensteuer (Grundtarif, Progressionsvorbehalt): | ||
Zu versteuerndes Einkommen (zvE) | 10.000 EUR | |
Zzgl. nach DBA steuerfreie Einkünfte | + 35.000 EUR | |
Steuersatzeinkommen | 45.000 EUR | |
Tarifliche Einkommensteuer darauf | 10.111 EUR | |
Durchschnittlicher Steuersatz (tarifl. ESt / Steuersatzeinkommen) | 22,4689 % | 22,4689 % |
Tarifliche Einkommensteuer (zvE x durchschnittlicher Steuersatz) | 2.246 EUR |
Die tarifliche Einkommensteuer beträgt bei Freistellung mit Progressionsvorbehalt 2.246 EUR. Die in T-Staat gezahlte Steuer i. H. v. 6.000 EUR ist nicht zu berücksichtigen, da bereits die Einkünfte freigestellt werden.
Variante: | ||
Zu versteuerndes Einkommen (zvE) | ||
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit | ||
|
18.000 EUR | |
|
35.000 EUR | |
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit | 53.000 EUR | 53.000 EUR |
Summe der Einkünfte | 53.000 EUR | |
Gesamtbetrag der Einkünfte | 53.000 EUR | |
Abzgl. Sonderausgaben | - 8.000 EUR | |
Einkommen | 45.000 EUR | |
Zu versteuerndes Einkommen | 45.000 EUR |
Zu versteuerndes Einkommen (zvE) | 45.000 EUR | ||
Tarifliche Einkommensteuer (Grundtarif) | 10.111 EUR | ||
Anrechnung der ausländischen Steuer | 6.000 EUR | ||
Anrechnungshöchstbetrag (AHB) = Ausländische Einkünfte x durchschnittlicher Steuersatz | |||
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35.000 EUR | ||
|
22,4689 % | ||
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7.865 EUR | ||
Anzurechnen ist der niedrigere Betrag | 6.000 EUR | 6.000 EUR | |
Festzusetzende Einkommensteuer | 4.111 EUR |
Die tarifliche Einkommensteuer beträgt bei Anrechnung 4.111 EUR.
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