Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer erhält laufendes Monatsentgelt i. H. v. 4.237,50 EUR.

Im Dezember 2023 bekommt er Weihnachtsgeld i. H. v. 5.000 EUR.

Im Mai 2023 erhält er Urlaubsgeld i. H. v. 4.237,50 EUR.

Im August 2023 macht er Überstunden, die mit 900 EUR vergütet werden (laufendes Entgelt; beitragspflichtig bis zur Beitragsbemessungsgrenze des Monats in der KV/PV waren noch 750 EUR; die vollen 900 EUR waren beitragspflichtig zur RV/ALV).

Die anteiligen Jahres- Beitragsbemessungsgrenzen 2023 betragen

  • am 31.5.2023: 24.937,50 EUR (KV/PV) bzw. 36.500 EUR (RV/ALV)
  • am 31.12.2023: 59.850 EUR (KV/PV) bzw. 87.600 EUR (RV/ALV)

Wie ist der beitragspflichtige Anteil der Einmalzahlungen im Mai und Dezember jeweils zu berechnen?

Ergebnis

 
Berechnungsformel
Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze
- bisher beitragspflichtiges Arbeitsentgelt ohne die zu beurteilende Einmalzahlung
= BBG für die zu beurteilende Einmalzahlung

Der so ermittelte Freiraum zwischen der anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenze und dem im gleichen Zeitraum erzielten beitragspflichtigen Entgelt des jeweiligen Versicherungszweiges bildet die Beitragsbemessungsgrenze für die Einmalzahlung. Soweit diese überschritten wird, bleibt die Einmalzahlung beitragsfrei. (Achtung: Ausnahme s. unter "Märzklausel"!)

 
Berechnung Kranken- und Pflegeversicherung für Mai 2023
Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze 24.937,50 EUR
Entgelt (4.237,50 EUR x 5 Monate) - 21.187,50 EUR
Differenz 3.750 EUR
Der beitragspflichtige Anteil des Urlaubsgeldes i. H. v. 4.237,50 EUR beträgt zur Kranken- und Pflegeversicherung 3.750 EUR.
 
Berechnung Renten- und Arbeitslosenversicherung für Mai 2021
Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze 36.500,00 EUR
Entgelt (4.237,50 EUR x 5 Monate) - 21.187,50 EUR
Differenz 15.312,50 EUR
Das Urlaubsgeld ist in voller Höhe von 4.237,50 EUR beitragspflichtig zur RV/ALV sowie zur Insolvenzgeldumlage. Es fällt keine Umlage U1 bzw. U2 an.
 
Berechnung Kranken- und Pflegeversicherung für Dezember 2023
Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze   59.850 EUR
Entgelt (4.237,50 EUR x 12 Monate) 50.850 EUR  
Zzgl. verbeitragtes Urlaubsgeld + 3.750 EUR  
Zzgl. verbeitragte Überstundenvergütung + 750 EUR  
Entgelt gesamt   - 55.350 EUR
Differenz   4.500 EUR
Der beitragspflichtige Anteil des Weihnachtsgeldes i. H. v. 5.000 EUR beträgt zur Kranken- und Pflegeversicherung 4.500 EUR.
 
Berechnung Renten- und Arbeitslosenversicherung für Dezember 2023  
Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze   87.600,00 EUR
Entgelt (4.237,50 EUR x 12 Monate) 50.850,00 EUR  
Zzgl. Urlaubsgeld + 4.237,50 EUR  
Zzgl. Überstundenvergütung + 900,00 EUR  
Entgelt gesamt   - 55.987,50 EUR
Differenz   31.612,50 EUR
Das Weihnachtsgeld ist in voller Höhe von 5.000 EUR beitragspflichtig zur RV/ALV und zur Insolvenzgeldumlage. Es fällt keine Umlage U1 bzw. U2 an.

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