Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer hat ein Gehalt von 2.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 1,7 % KV-Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat im Juli 2024 für den Arbeitnehmer eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Arbeitgeber übernimmt jährlich Beiträge von 960 EUR zusätzlich zum Arbeitslohn als Einmalzahlung.

Wie ist die Direktversicherung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen und abzurechnen?

Ergebnis

Für Arbeitgeber, die sog. Geringverdienern ab 2018 einen zusätzlichen Zuschuss zur Direktversicherung, zum Pensionsfonds oder zur Pensionskasse zahlen, gibt es einen Förderbeitrag, der direkt mit der abzuführenden Lohnsteuer verrechnet werden kann. Seit dem 1.1.2020 gelten Arbeitnehmer als Geringverdiener, deren laufender Arbeitslohn im Zeitpunkt der Beitragsleistung nicht mehr als 2.575 EUR monatlich beträgt. Der Förderbeitrag wird für Zuschüsse ab 240 EUR bis max. 960 EUR jährlich gewährt. Er wird nur für nicht gezillmerte Verträge gewährt.[1]

Der Förderbetrag für den Arbeitgeber beträgt in diesem Fall 30 % von 960 EUR, also 288 EUR. Dieser Betrag wird als Erstattungsbetrag in der Zeile 23 der Lohnsteuer-Anmeldung ausgewiesen und verrechnet. Eine spätere Gehaltserhöhung des Arbeitnehmers ist unschädlich; entscheidend ist der Monat der Zahlung des Zuschusses.

 
Gehalt   2.500,00 EUR
Direktversicherung als zusätzliche Arbeitgeberleistung (steuer- und beitragsfrei, gehört nicht zum Gesamtbrutto)   960,00 EUR
Gesamtbrutto   2.500,00 EUR
Steuerbrutto 2.500,00 EUR  
Sozialversicherungsbrutto 2.500,00 EUR  
Lohnsteuer 208,41 EUR  
Solidaritätszuschlag 0,00 EUR  
Gesamtabzug Steuern   - 208,41 EUR
Krankenversicherung (7,3 % + 0,85 %) 203,75 EUR  
Pflegeversicherung (2,3 %) 57,50 EUR  
Rentenversicherung (9,3 %) 232,50 EUR  
Arbeitslosenversicherung (1,3 %) 32,50 EUR  
Gesamtabzug Sozialversicherung   - 526,25 EUR
Gesetzliches Netto   1.765,34 EUR
Auszahlbetrag   1.765,34 EUR
[1] Bei der Zillmerung werden die Abschluss- und Vertriebskosten für die Versicherung nicht auf die Laufzeit des Vertrags verteilt, sondern mit den ersten Raten verrechnet.

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