
Sachverhalt
Eine Arbeitnehmerin hat ein Gehalt von 3.500 EUR, Steuerklasse IV, kinderlos, keine Kirchensteuer, 0,9 % Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber hat für die Arbeitnehmerin im Januar 2021 eine Direktversicherung abgeschlossen, die eine Versorgungsleistung in Form einer lebenslangen Rente vorsieht. Der Beitrag beträgt monatlich 284 EUR und wird vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn übernommen.
Wie ist die Direktversicherung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen und abzurechnen?
Lösung
Gehalt | 3.500,00 EUR | |
Direktversicherung als Arbeitgeberleistung, nicht zum Gesamtbrutto gehörend (steuer- und sozialversicherungsfrei) | 284,00 EUR | |
Gesamtbruttoverdienst | 3.500,00 EUR | |
Lohnsteuerbrutto | 3.500,00 EUR | |
Sozialversicherungsbrutto | 3.500,00 EUR | |
Lohnsteuer | 523,00 EUR | |
Solidaritätszuschlag | 0,00 EUR | |
Gesamtabzug Steuern | - 523,00 EUR | |
Krankenversicherung (7,3 % + 0,45 %) | 271,25 EUR | |
Pflegeversicherung (1,775 %) | 62,13 EUR | |
Rentenversicherung (9,3 %) | 325,50 EUR | |
Arbeitslosenversicherung (1,2 %) | 42,00 EUR | |
Gesamtabzug Sozialversicherung | - 700,88 EUR | |
Gesetzliches Netto | 2.276,12 EUR | |
Auszahlungsbetrag | 2.276,12 EUR | |
Der Direktversicherungsbeitrag ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Im Gegenzug ist die Rente, die im Versorgungsfall aus dieser Direktversicherung gezahlt wird, in voller Höhe einkommensteuerpflichtig sowie bei gesetzlich Versicherten kranken- und pflegeversicherungspflichtig. |
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