Sachverhalt

Ein Arbeitgeber lädt zur Ehrung der Jubilare die ganze Belegschaft ein. Die Arbeitnehmer müssen grundsätzlich eigenständig an- und abreisen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, von der Hauptverwaltung des Arbeitgebers zum Veranstaltungsort und für den späteren Rückweg einen "Shuttle-Bus" in Anspruch zu nehmen. Die Kosten je Teilnehmer für die Veranstaltung einschließlich Shuttle-Bus betragen 112,67 EUR, ohne Shuttle-Bus sind es 109,55 EUR.

Erhöhen diese Sonderkosten die Gesamtkosten der Betriebsveranstaltung?

Ergebnis

Kosten für den Shuttle-Bus sind Zuwendungen und zählen zu den Kosten anlässlich der Betriebsveranstaltung.

Der Freibetrag von 110 EUR ist überschritten. Bei dem Betrag von 2,67 EUR handelt es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der individuell nach den ELStAM versteuert werden kann. In diesem Fall ist der Arbeitslohn beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Die Lohnsteuer kann aber auch mit einem festen Steuersatz von 25 % erhoben werden. In diesem Fall ist der Arbeitgeber Schuldner der Lohnsteuer und es besteht Sozialversicherungsfreiheit.

Hinweis:

Steuerfreie Leistungen für Reisekosten im Rahmen der Anreise zur Betriebsveranstaltung sind hingegen nicht in die Gesamtkosten der Veranstaltung mit einzubeziehen. Nicht gemeint ist jedoch der Auftakt der Veranstaltung durch die gemeinsame Bus-, Bahn- oder Schiffsreise.

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