Sachverhalt

Ein Arbeitgeber veranstaltet für seine Mitarbeiter einen Betriebsausflug mit Übernachtung. Die Abfahrt erfolgt am Donnerstag um 16 Uhr. Nach Ankunft und Bezug der Hotelzimmer gibt es um 19 Uhr ein Abendessen. Ab 20 Uhr erfolgt ein Folkloreabend mit Tanz und gemütlichem Beisammensein. Am Folgetag wird nach dem Frühstück ein Automuseum besichtigt. Nach dem gemeinsamen Mittagessen wird die Heimfahrt angetreten. Die Mitarbeiter sind am Freitag um 16 Uhr wieder zurück. Die Kosten für den Ausflug einschließlich Übernachtung, Verpflegung und Eintritt betragen 125 EUR pro teilnehmendem Mitarbeiter.

Liegt trotz der Übernachtung eine steuerfreie Betriebsveranstaltung vor?

Ergebnis

Der Ausflug erfüllt alle Voraussetzungen einer steuerlich anzuerkennenden Betriebsveranstaltung. Die Dauer der Veranstaltung ist unbeachtlich. Damit bleiben mehrtägige Betriebsausflüge lohnsteuerfrei, sofern der Freibetrag von 110 EUR je Teilnehmer nicht überschritten wird.

Im Beispiel müssen 15 EUR je Arbeitnehmer individuell lohnversteuert werden. Dieser Betrag ist ebenfalls sozialversicherungspflichtig.

Die Lohnsteuer kann alternativ zur individuellen Lohnversteuerung mit einem festen Steuersatz von 25 % erhoben werden. Dann ist der Arbeitgeber Schuldner der Lohnsteuer und es besteht Sozialversicherungsfreiheit.

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